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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhalt

§ 1 Gegenstand
§ 2 Vertragsabschluss, Rücktritt
§ 3 Fahrtberechtigung, Fahrerlaubnis
§ 4 PIN
§ 5 Nutzungsdauer
§ 6 Stornierungen
§ 7 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
§ 8 Benutzung der Fahrzeuge
§ 9 Tanken
§ 10 Rauchverbot
§ 11 Kfz-Versicherung, Selbstbeteiligung, Sicherheitspaket und Beschränkung des Versicherungsschutzes
§ 12 Unfall, Panne, Diebstahl und Anzeigepflicht
§ 13 Haftung des Kunden
§ 14 Haftung von Mobility
§ 15 Mitteilungspflichten
§ 16 Rückgabe der Fahrzeuge
§ 17 Verspätungen
§ 18 Entgelte, Zahlungsbedingungen
§ 19 Aufrechnung, Einwendungsausschluss
§ 20 Vertragsänderungen
§ 21 Ausschluss des Kunden von weiteren Nutzungen
§ 22 Datenschutz
§ 23 SCHUFA-Klausel
§ 24 Salvatorische Klausel

§ 1 Gegenstand

Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten von Personen, die das Angebot der Online- Autovermietung der Mobility Center GmbH durch Abschluss eines Nutzungsvertrages in Anspruch nehmen.
Die Mobility Center GmbH wird im Folgenden als „Mobility“, der Vertragspartner als „Kunde“ bezeichnet.

§ 2 Vertragsabschluss, Rücktritt

Der Abschluss eines Nutzungsvertrages ist mit Ausnahme nachfolgender Einschränkungen nur per Internet möglich und vom Ergebnis einer SCHUFA- Prüfung abhängig (vgl. § 23). Die Reservierung des gewünschten Fahrzeugs per Internet durch den Kunden ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Durch die Annahme in Form einer Bestätigung per E-Mail seitens Mobility kommt der Vertrag zustande.
Der Abschluss eines Nutzungsvertrages per Internet ist nur möglich, wenn der Kunde über einen gültigen deutschen Führerschein, einen deutschen Personalausweis, eine Kontoverbindung in Deutschland, ein Mobiltelefon und eine E-Mail-Adresse verfügt.
Andere Kunden können das Angebot von Mobility buchen, indem du in den im Internet angegebenen Stadtbüros von Mobility einen Nutzungsvertrag abschließt.
In dem Fall wird eine Servicegebühr gemäß Preisliste für den erhöhten Aufwand berechnet. Sollte Mobility das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung stellen können, ohne dass Mobility dies zu vertreten hat, ist Mobility das Recht vorbehalten, ein gleichwertiges Fahrzeug bereitzustellen oder von dem Vertrag zurückzutreten.

§ 3 Fahrtberechtigung, Fahrerlaubnis

Fahrtberechtigt sind Personen, die einen Nutzungsvertrag mit Mobility abgeschlossen haben und das Mindestalter zum Führen des gebuchten Fahrzeuges haben. Die Berechtigung zur Fahrt setzt immer eine während der gesamten Dauer der Fahrt für das jeweilige Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis voraus. Im Fall einer Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis ist Mobility von jeglicher Haftung freigestellt. Der Kunde verpflichtet sich, bei jeder Fahrt seine Fahrerlaubnis mitzuführen. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass er bei Abschluss des Mietvertrages im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Fahrtberechtigt ist der Kunde sowie eine vom Kunden beauftragte Person (Erfüllungsgehilfe), sofern diese bei der Buchung angegeben wurde und der Kunde im Fahrzeug mitfährt. Bestimmt der Kunde einen Erfüllungsgehilfen zur Fahrt, ist der Kunde verpflichtet, sich vor Fahrtbeginn vom Vorliegen einer gültigen Fahrerlaubnis des Erfüllungsgehilfen sowie dessen Fahrtüchtigkeit zu überzeugen.
Der Kunde und der Erfüllungsgehilfe haften gesamtschuldnerisch gegenüber Mobility für alle im Zusammenhang mit der Beauftragung und der Nutzung durch den Erfüllungsgehilfen entstehenden Schäden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Die Berechtigung zur Fahrt steht weiterhin unter dem Vorbehalt der Beachtung der gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Ge- und Verbote sowie der vertraglichen Pflichten.

§ 4 PIN

Jeder Kunde erhält eine mehrstellige PIN für den Zugang zum Fahrzeug. Die ersten Stellen erhält der Kunde mit der Vertragsbestätigung per E-Mail (vgl. § 2). Den zweiten Teil der PIN bekommt der Kunde circa 30 Minuten vor Fahrtbeginn per SMS auf die im Vertrag angegebene Mobilfunknummer gesendet. Die zusammengesetzte PIN ist der Öffnungscode für den Schlüsseltresor.
Eine Weitergabe der PIN ist nicht gestattet. Der Kunde haftet für den Verlust der PIN. Der Verlust der PIN ist Mobility unverzüglich anzuzeigen.
Widrigenfalls haftet der Kunde für alle durch den Verlust oder die Weitergabe der PIN verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde.

§ 5 Nutzungsdauer

Es ist nur möglich, ein Fahrzeug vierteltags, halbtags oder ganztags oder einem vielfachen dieser Nutzungsdauer zu buchen. Es gibt je drei Zeitpunkte für den Buchungsbeginn (8 Uhr, 14:30 Uhr, 20 Uhr) und das Buchungsende (8 Uhr, 14 Uhr, 20 Uhr) pro Tag. Abgerechnet wird stets die Zeit von Beginn des Buchungszeitraumes an bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe nach § 16 dieser AGB.

§ 6 Stornierungen

Kann ein Kunde das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung – jedoch mindestens 48 Stunden vor Buchungsbeginn – erfolgen. In diesem Fall ist Mobility berechtigt, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens, Stornokosten in Höhe der Hälfte der Zeitkosten des stornierten Buchungszeitraumes als pauschalierten Schadensersatz zu erheben, wenn Mobility dadurch an einer anderweitigen sonst möglichen Vermietung gehindert ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei.

§ 7 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor bzw. unmittelbar zum Fahrtantritt auf Mangelfreiheit (sicht- und hörbare Schäden, Verschmutzungen) und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen die nicht in der Schadensliste (in der Bordmappe) aufgeführt sind, muss der Kunde unmittelbar nach Übernahme des Fahrzeugs oder nach Entdeckung eines Mangels gegenüber Mobility geltend machen (Telefon 0345 / 44 5000).
Befindet sich das Fahrzeug in erkennbar verkehrsunsicherem Zustand, so darf es nicht benutzt werden. Mobility ist hierüber unverzüglich zu informieren.
Nur wenn vor Fahrtbeginn bzw. sofort bei Feststellen eines Schadens dieser gemeldet wird, ist die Haftung des Kunden ausgeschlossen. Andernfalls haftet der Kunde für nach seiner Nutzung festgestellte Mängel bzw. Schäden.

§ 8 Benutzung der Fahrzeuge

Der Kunde hat die Fahrzeuge sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen sowie die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen. Der Kunde hat ausschließlich den für das Fahrzeug zugelassenen Kraftstoff zu tanken. Das Fahrzeug ist sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Die Station ist pfleglich zu behandeln, eventuell vorhandene Tore oder Absperrungen sind nach der Durchfahrt zu verschließen.
Muss das Fahrzeug infolge unterlassener Reinigung/ Betankung durch Mobility gereinigt/ betankt werden, so ist Mobility berechtigt, für den hierfür entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten einen pauschalierten Schadensersatz von 25,00 € zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei.
Der Kunde hat sich verkehrsgerecht zu verhalten und eine Material schonende Fahrweise zu gewährleisten. Das Fahrzeug darf nur auf befestigten Straßen und Wegen im Rahmen des öffentlichen Verkehrs benutzt werden. Die Nutzung zu motorsportlichen Zwecken, zu Testzwecken, zum gewerblichen Personen- oder Gütertransport, sowie zu rechtswidrigen Zwecken ist verboten. Der Transport gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) ist verboten.
Die Weitervermietung des Fahrzeugs ist verboten. Der Kunde darf das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol, Rauschgift oder Medikamenten, welche die Fahrtüchtigkeit oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, benutzen.
Solange während der Mietzeit das Fahrzeug nicht benutzt wird, hat der Kunde es verschlossen und gesichert zu halten und dafür zu sorgen, dass das Lenkradschloss eingerastet sowie die Handbremse angezogen ist.
Beim Verlassen des Fahrzeuges während der Mietzeit hat der Kunde die Fahrzeugschlüssel und ggf. Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und diese für unbefugte Dritte unzugänglich zu verwahren.

§ 9 Tanken

Der Kraftstoff ist im Mietpreis enthalten. Der Kunde übernimmt das Fahrzeug mit beliebigem Kraftstoffstand. Bei Rückgabe muss die Tankanzeige mindestens eine ¼ Tankfüllung aufweisen. Bei Bedarf ist voll zu tanken. Der Kunde tankt zunächst auf eigene Kosten. Die Kosten werden gegen Beleg mit der Abrechnung erstattet. Dazu ist der Beleg mit Angabe des Fahrzeugkennzeichens und Name des Kunden innerhalb von 3 Tagen nach Buchungsende in einem Stadtbüro abzugeben oder an die Mobility Servicezentrale, Scharrenstr. 10, 06108 Halle/ Saale zu senden.

§ 10 Rauchverbot

In den Fahrzeugen ist das Rauchen untersagt. Verstößt der Kunde gegen dieses Rauchverbot, wird eine Vertragsstrafe von 25,00 € erhoben.

§ 11 Kfz-Versicherung, Selbstbeteiligung, Sicherheitspaket und Beschränkung des Versicherungsschutzes

Alle Fahrzeuge sind versichert. Die übliche Selbstbeteiligung (ohne Aufpreis) und die Möglichkeit einer darüber hinausgehenden Haftungsreduzierung durch Abschluss eines Sicherheitspaktes (gegen Aufpreis) durch den Kunden ergeben sich aus der gültigen Preisliste. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB).
Der Kunde haftet für Schäden maximal bis zur Höhe der Selbstbeteiligung oder eines ggf. vereinbarten Sicherheitspaketes. Der vereinbarte Versicherungsschutz entfällt in den Fällen des § 13. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung des Kunden auch nicht auf die Selbstbeteiligung oder ein ggf. vereinbartes Sicherheitspaket.
Es besteht kein Versicherungsschutz gegen Schäden, die durch Fehlbedienung des Fahrzeuges entstanden sind (z. B. Kupplungsschäden, Schäden durch Betankung mit einer falschen Kraftstoffsorte). Der Versicherungsschutz entfällt, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug führt sowie auch wenn der Fahrer des Fahrzeuges nicht im Besitz der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis oder nicht fahrtüchtig ist. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn bei der Buchung falsche Daten angegeben wurden.
Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen durch den Kunden ist nur nach vorheriger Zustimmung von Mobility zulässig.

§ 12 Unfall, Panne, Diebstahl und Anzeigepflicht

Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden hat der Kunde sofort die Polizei zu verständigen und den Schaden durch diese aufnehmen zu lassen. Vorgenannte und alle sonstigen Schäden sind weiterhin Mobility unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
Bei Schadenereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde kein Schuldanerkenntnis abgeben. Bei einer Panne hat der Kunde die Servicezentrale (Telefon 0345 / 44 5000) zu informieren und das weitere Vorgehen mit der Servicezentrale abzusprechen. Reparatur- und Abschleppaufträge bedürfen der vorherigen Zustimmung von Mobility.
Der Kunde ist unabhängig von der unverzüglichen Schadensmeldung verpflichtet, Mobility spätestens drei Tage nach dem Schadenereignis über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten vollständig und sorgfältig zu unterrichten.
Der Unfallbericht muss insbesondere Name und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Hat der Kunde einen Verkehrsunfall zum Teil oder zur Gänze verschuldet, so ist Mobility berechtigt, für den bei der Schadenabwicklung entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten pauschalierten Schadensersatz von 50,00 € zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei.

§ 13 Haftung des Kunden

Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Verletzungen dieses Nutzungsvertrages
haftet der Kunde grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Der im Rahmen des Mietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz entfällt in allen Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
Der Kunde haftet auch dann über die Selbstbeteiligung bzw. das vereinbarte Sicherheitspaket hinaus unbeschränkt, wenn:
· er die Schadenanzeige entgegen seiner Verpflichtung gemäß § 12 nicht fristgemäß oder nicht vollständig an Mobility übergibt,
· er oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben,
· er oder seine Erfüllungsgehilfen Unfallflucht begangen haben, soweit die Interessen von Mobility an der Feststellung des Schadenfalles generell beeinträchtigt wurden, es sei denn die Pflichtverletzung erfolgte leicht fahrlässig oder nicht vorsätzlich,
· er oder seine Erfüllungsgehilfen entgegen der Verpflichtung nach § 12 bei einem Unfall auf die Hinzuziehung der Polizei verzichtet haben,
· er oder seine Erfüllungsgehilfen entgegen der Verpflichtung nach § 12 den Schaden nicht Mobility angezeigt oder bei der Erfüllung der Anzeigepflicht falsche Angaben zum Unfallhergang gemacht haben, es sei denn die Pflichtverletzung erfolgte leicht fahrlässig oder nicht vorsätzlich,
· er oder seine Erfüllungsgehilfen das Mietfahrzeug zu verbotenen Zwecken (siehe § 8) benutzen.
Der Kunde haftet unbeschadet der Selbstbeteiligung oder eines vereinbarten Sicherheitspaketes persönlich und unbeschränkt für alle von ihm zu vertretenden Schäden an den Fahrzeug-Aufbauten, insbesondere bei Nichtbeachtung von Durchfahrtshöhe oder -breite sowie für Schäden, die auf unsachgemäßes Be- und Entladen oder auf das Ladegut zurückzuführen sind.
Betriebs- und reine Bruch- auch Glasbruchschäden sind keine Unfallschäden. Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie z. B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderungen, Nutzungsausfall.
Der Kunde und seine Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Der Kunde stellt Mobility von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße vom Fahrzeughalter erheben. Entstehen Mobility aus der Bearbeitung solcher Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Kosten, so hat der Kunde diese zu ersetzen.
Mobility ist vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens zur Geltendmachung einer Schadenpauschale von 5,00 € berechtigt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei.
In allen Fällen, in denen der Kunde gemäß vorstehenden Regelungen unbeschränkt haftet, besteht kein Anspruch auf die Zurverfügungstellung eines Ersatzfahrzeuges für den restlichen Mietvertragszeitraum.
Ein vereinbartes Sicherheitspaket gilt nur für den Mietvertragszeitraum. Diese Regelungen gelten sowohl für den Kunden als auch für den Erfüllungsgehilfen, wobei ein vertraglich vereinbartes Sicherheitspaket nicht zu Gunsten unberechtigter Fahrer der Mietsache gilt. Im Fall der unberechtigten Nutzung entfällt jeglicher Versicherungsschutz.

§ 14 Haftung von Mobility

Mobility hat bei Schäden, die nicht solche des Körpers, der Gesundheit und des Lebens sind, nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Dies gilt nicht für deliktische Ansprüche. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht haftet Mobility für den nach gewöhnlichem Verlauf der Dinge zu erwartenden Schaden. Eine Haftung für ganz ungewöhnliche Schäden oder Mangelfolgeschäden kommt nicht in Betracht.

§ 15 Mitteilungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, Mobility die Änderung seiner Vertragsdaten unverzüglich mitzuteilen. Müssen die Daten des Kunden infolge unterlassener Mitteilung durch Mobility ermittelt werden, so ist Mobility berechtigt, für den hierfür entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten pauschalierten Schadensersatz von 15,00 € zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei.

§ 16 Rückgabe der Fahrzeuge

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug mit allen enthaltenen Papieren ordnungsgemäß geschlossen (Türen und Fenster verriegelt, Lenkradschloss eingerastet) mit ausgeschalteten elektrischen Verbrauchern an der angegebenen Station abgestellt und wenn der Fahrzeugschlüssel am vorgeschriebenen Ort deponiert wurde.

§ 17 Verspätungen

Kann der Kunde den bei der Buchung vereinbarten Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor dem zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunkt verlängern. Mobility ist dann berechtigt, die über die Buchungszeit hinausgehende Zeit nach den gültigen Mietpreisen zu berechnen.
Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann der ursprüngliche Rückgabezeitpunkt tatsächlich nicht eingehalten werden, so erhebt Mobility einen pauschalen Schadensersatz von 12,50 €, wenn die Verspätung 15 Minuten nicht übersteigt, danach 25,00 €. Falls die Verspätung nicht vor Ablauf des ursprünglichen Buchungsendes der Servicezentrale angezeigt wird, verdoppeln sich die vorbezeichneten Sätze des pauschalen Schadensersatzes. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist.
Macht der Kunde, der die nachfolgende Buchung ausgelöst hat, berechtigte Ansprüche aus der durch die verspätete Rückgabe bedingten Nichtverfügbarkeit des Fahrzeuges geltend, so hat der die Buchungszeit überziehende Kunde Mobility hiervon freizustellen bzw. Mobility bereits bei Regulierung aufgewendete Beträge zu erstatten.

§ 18 Entgelte, Zahlungsbedingungen

Mobility stellt dem Kunden Entgelte gemäß der gültigen Tarif- und Preisliste ca. 10 Tage nach Fahrtbeendigung per E-Mail in Rechnung. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt gemäß den in der gültigen Tarif- und Preisliste angegebenen Perioden und Bedingungen. Für die Abrechnung der Fahrten gilt die sich aus der Buchung ergebende Nutzungsdauer und die vom Bordcomputer ermittelte Wegstrecke als verbindlich. Mobility zieht das berechnete Entgelt ausschließlich mittels Lastschrift ca. 7 Tage nach Rechnungsstellung ein.
Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus einem anderen durch den Kunden zu vertretenen Grund nicht eingelöst wird, kann Mobility vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten für den hierdurch verursachten Mehraufwand pauschalen Schadensersatz von 15,00 € verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei.
Der Kunde gerät mit der Zahlung der Leistung mit Ablauf von 7 Tagen nach Rechnungsstellung in Verzug. In diesem Falle ist Mobility berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu fordern. Der Nachweis weitergehenden Zinsschadens bleibt vorbehalten. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen Verzugs bleiben hiervon unberührt. Für sämtliche Mahnschreiben werden pauschale Mahnspesen in Höhe von je 5,00 € erhoben. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass Mahnkosten nicht oder in geringerem Umfang entstanden sind, vorbehalten.

§ 19 Aufrechnung, Einwendungsausschluss

Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu. Gegen Forderungen von Mobility kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Etwaige Einwendungen des Kunden gegen Rechnungen von Mobility sind innerhalb der Ausschlussfrist von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung geltend zu machen. Widrigenfalls ist der Kunde mit den Einwendungen ausgeschlossen. Mobility wird auf diese Ausschlussfrist in seinen Rechnungen hinweisen.

§ 20 Vertragsänderungen

Mobility behält sich Vertragsänderungen auch bei Vorbuchungen des Kunden vor. Änderungen der Preise und der AGB wird Mobility dem Kunden mindestens 7 Tage vor deren Inkrafttreten unter Hinweis auf dessen Kündigungsrecht per E-Mail mitteilen. Die Kündigung hat per E-Mail oder schriftlich zu erfolgen. Als fristwahrend gilt eine innerhalb von 7 Tagen abgesandte Kündigung.

§ 21 Ausschluss des Kunden von weiteren Nutzungen

Gerät der Kunde mit der Bezahlung eines Betrages mehr als 7 Tage in Verzug oder werden Bankeinzüge bzw. Lastschriften wiederholt nicht eingelöst oder verursacht der Kunde Mobility durch eine grobe Vertragsverletzung einen Schaden, beschädigt er insbesondere grob fahrlässig oder vorsätzlich ein Fahrzeug oder wird ihm infolge eines erheblichen Verkehrsverstoßes der Führerschein entzogen, kann er von der weiteren Nutzung ausgeschlossen werden.

§ 22 Datenschutz

Mobility ist berechtigt, alle Daten, die die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, gemäß der §§ 18, 29 Bundesdatenschutzgesetz zu speichern und zu nutzen.

§ 23 SCHUFA-Klausel

Mobility prüft zum Vertragsabschluss bei der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung GmbH) den Bonitätsindex des Kunden. Liegen über den Kunden Informationen über nichtvertragsgemäße Abwicklung von Geschäften sowie Daten aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen vor, kommt der Vertrag nicht zu Stande. Mobility behält sich vor, der SCHUFA Daten über die Aufnahme und Beendigung des Nutzungsvertrages zu übermitteln und von der SCHUFA GmbH bzw. einer sonstigen Wirtschaftsauskunftei Auskünfte über den Kunden zu erhalten.
Unabhängig davon wird Mobility der SCHUFA GmbH auch Daten auf Grund nichtvertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.

§ 24 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Nutzungsvertrages oder dieser AGB oder der Preisliste nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich im Nutzungsvertrag oder in diesen Bedingungen eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.
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