Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhalt
§ 1 Gegenstand
§ 2 Vertragsabschluss, Rücktritt
§ 3 Fahrtberechtigung, Fahrerlaubnis
§ 4 PIN
§ 5 Nutzungsdauer
§ 6 Stornierungen
§ 7 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
§ 8 Benutzung der Fahrzeuge
§ 9 Tanken
§ 10 Rauchverbot
§ 11 Kfz-Versicherung, Selbstbeteiligung, Sicherheitspaket und
Beschränkung des Versicherungsschutzes
§ 12 Unfall, Panne, Diebstahl und Anzeigepflicht
§ 13 Haftung des Kunden
§ 14 Haftung von Mobility
§ 15 Mitteilungspflichten
§ 16 Rückgabe der Fahrzeuge
§ 17 Verspätungen
§ 18 Entgelte, Zahlungsbedingungen
§ 19 Aufrechnung, Einwendungsausschluss
§ 20 Vertragsänderungen
§ 21 Ausschluss des Kunden von weiteren Nutzungen
§ 22 Datenschutz
§ 23 SCHUFA-Klausel
§ 24 Salvatorische Klausel
§ 1 Gegenstand
Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten von Personen, die das
Angebot der Online- Autovermietung der Mobility Center GmbH durch Abschluss
eines Nutzungsvertrages in Anspruch nehmen.
Die Mobility Center GmbH wird im Folgenden als „Mobility“, der Vertragspartner
als „Kunde“ bezeichnet.
§ 2 Vertragsabschluss, Rücktritt
Der Abschluss eines Nutzungsvertrages ist mit Ausnahme nachfolgender
Einschränkungen nur per Internet möglich und vom Ergebnis einer SCHUFA-
Prüfung abhängig (
vgl. § 23). Die Reservierung des gewünschten
Fahrzeugs per Internet durch den Kunden ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Durch die Annahme in Form einer Bestätigung per E-Mail seitens
Mobility kommt der Vertrag zustande.
Der Abschluss eines Nutzungsvertrages per Internet ist nur möglich, wenn
der Kunde über einen gültigen deutschen Führerschein, einen deutschen
Personalausweis, eine Kontoverbindung in Deutschland, ein Mobiltelefon
und eine E-Mail-Adresse verfügt.
Andere Kunden können das Angebot
von Mobility buchen, indem du in den im Internet angegebenen Stadtbüros
von Mobility einen Nutzungsvertrag abschließt.
In dem Fall wird eine
Servicegebühr gemäß Preisliste für den erhöhten Aufwand berechnet.
Sollte Mobility das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung stellen können,
ohne dass Mobility dies zu vertreten hat, ist Mobility das Recht vorbehalten,
ein gleichwertiges Fahrzeug bereitzustellen oder von dem Vertrag
zurückzutreten.
§ 3 Fahrtberechtigung, Fahrerlaubnis
Fahrtberechtigt sind Personen, die einen Nutzungsvertrag mit Mobility abgeschlossen
haben und das Mindestalter zum Führen des gebuchten
Fahrzeuges haben. Die Berechtigung zur Fahrt setzt immer eine während
der gesamten Dauer der Fahrt für das jeweilige Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis
voraus. Im Fall einer Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis ist Mobility
von jeglicher Haftung freigestellt. Der Kunde verpflichtet sich, bei jeder
Fahrt seine Fahrerlaubnis mitzuführen. Der Kunde versichert ausdrücklich,
dass er bei Abschluss des Mietvertrages im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis ist.
Fahrtberechtigt ist der Kunde sowie eine vom Kunden beauftragte Person
(Erfüllungsgehilfe), sofern diese bei der Buchung angegeben wurde und
der Kunde im Fahrzeug mitfährt. Bestimmt der Kunde einen Erfüllungsgehilfen
zur Fahrt, ist der Kunde verpflichtet, sich vor Fahrtbeginn vom Vorliegen
einer gültigen Fahrerlaubnis des Erfüllungsgehilfen sowie dessen
Fahrtüchtigkeit zu überzeugen.
Der Kunde und der Erfüllungsgehilfe haften gesamtschuldnerisch gegenüber
Mobility für alle im Zusammenhang mit der Beauftragung und der
Nutzung durch den Erfüllungsgehilfen entstehenden Schäden, soweit dies
rechtlich zulässig ist.
Die Berechtigung zur Fahrt steht weiterhin unter dem Vorbehalt der Beachtung
der gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Ge- und Verbote sowie
der vertraglichen Pflichten.
§ 4 PIN
Jeder Kunde erhält eine mehrstellige PIN für den Zugang zum Fahrzeug.
Die ersten Stellen erhält der Kunde mit der Vertragsbestätigung per E-Mail
(
vgl. § 2). Den zweiten Teil der PIN bekommt der Kunde circa 30 Minuten vor Fahrtbeginn per SMS auf die im Vertrag angegebene Mobilfunknummer
gesendet. Die zusammengesetzte PIN ist der Öffnungscode für den
Schlüsseltresor.
Eine Weitergabe der PIN ist nicht gestattet. Der Kunde haftet für den
Verlust der PIN. Der Verlust der PIN ist Mobility unverzüglich anzuzeigen.
Widrigenfalls haftet der Kunde für alle durch den Verlust oder die Weitergabe
der PIN verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der
Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde.
§ 5 Nutzungsdauer
Es ist nur möglich, ein Fahrzeug vierteltags, halbtags oder ganztags oder einem vielfachen dieser Nutzungsdauer zu buchen. Es gibt je drei Zeitpunkte für den Buchungsbeginn (8 Uhr, 14:30 Uhr, 20 Uhr) und das Buchungsende (8 Uhr, 14 Uhr, 20 Uhr) pro Tag. Abgerechnet wird stets die Zeit von Beginn des Buchungszeitraumes an bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe nach
§ 16 dieser AGB.
§ 6 Stornierungen
Kann ein Kunde das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung – jedoch mindestens 48 Stunden vor Buchungsbeginn – erfolgen. In
diesem Fall ist Mobility berechtigt, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren
Schadens, Stornokosten in Höhe der Hälfte der Zeitkosten des stornierten
Buchungszeitraumes als pauschalierten Schadensersatz zu erheben,
wenn Mobility dadurch an einer anderweitigen sonst möglichen Vermietung
gehindert ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass
kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei.
§ 7 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor bzw. unmittelbar zum Fahrtantritt
auf Mangelfreiheit (sicht- und hörbare Schäden, Verschmutzungen)
und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen die nicht in der Schadensliste
(in der Bordmappe) aufgeführt sind, muss der Kunde unmittelbar
nach Übernahme des Fahrzeugs oder nach Entdeckung eines Mangels
gegenüber Mobility geltend machen (Telefon 0345 / 44 5000).
Befindet sich das Fahrzeug in erkennbar verkehrsunsicherem Zustand, so
darf es nicht benutzt werden. Mobility ist hierüber unverzüglich zu informieren.
Nur wenn vor Fahrtbeginn bzw. sofort bei Feststellen eines Schadens dieser
gemeldet wird, ist die Haftung des Kunden ausgeschlossen. Andernfalls
haftet der Kunde für nach seiner Nutzung festgestellte Mängel bzw.
Schäden.
§ 8 Benutzung der Fahrzeuge
Der Kunde hat die Fahrzeuge sorgsam zu behandeln und gemäß den
Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den
Herstellerangaben zu benutzen sowie die Betriebsflüssigkeiten und den
Reifendruck zu prüfen. Der Kunde hat ausschließlich den für das Fahrzeug
zugelassenen Kraftstoff zu tanken. Das Fahrzeug ist sauber zu hinterlassen
und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Die Station ist
pfleglich zu behandeln, eventuell vorhandene Tore oder Absperrungen
sind nach der Durchfahrt zu verschließen.
Muss das Fahrzeug infolge unterlassener Reinigung/ Betankung durch
Mobility gereinigt/ betankt werden, so ist Mobility berechtigt, für den hierfür
entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten
einen pauschalierten Schadensersatz von 25,00 € zu verlangen. Dem
Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer
Schaden entstanden sei.
Der Kunde hat sich verkehrsgerecht zu verhalten und eine Material schonende
Fahrweise zu gewährleisten. Das Fahrzeug darf nur auf befestigten
Straßen und Wegen im Rahmen des öffentlichen Verkehrs benutzt
werden. Die Nutzung zu motorsportlichen Zwecken, zu Testzwecken, zum
gewerblichen Personen- oder Gütertransport, sowie zu rechtswidrigen
Zwecken ist verboten. Der Transport gefährlicher Stoffe im Sinne der
Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) ist verboten.
Die Weitervermietung des Fahrzeugs ist verboten. Der Kunde darf das
Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol, Rauschgift oder Medikamenten,
welche die Fahrtüchtigkeit oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen,
benutzen.
Solange während der Mietzeit das Fahrzeug nicht benutzt wird, hat der
Kunde es verschlossen und gesichert zu halten und dafür zu sorgen, dass
das Lenkradschloss eingerastet sowie die Handbremse angezogen ist.
Beim Verlassen des Fahrzeuges während der Mietzeit hat der Kunde die
Fahrzeugschlüssel und ggf. Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und
diese für unbefugte Dritte unzugänglich zu verwahren.
§ 9 Tanken
Der Kraftstoff ist im Mietpreis enthalten. Der Kunde übernimmt das Fahrzeug
mit beliebigem Kraftstoffstand. Bei Rückgabe muss die Tankanzeige
mindestens eine ¼ Tankfüllung aufweisen. Bei Bedarf ist voll zu tanken.
Der Kunde tankt zunächst auf eigene Kosten. Die Kosten werden gegen
Beleg mit der Abrechnung erstattet. Dazu ist der Beleg mit Angabe des
Fahrzeugkennzeichens und Name des Kunden innerhalb von 3 Tagen
nach Buchungsende in einem Stadtbüro abzugeben oder an die Mobility
Servicezentrale, Scharrenstr. 10, 06108 Halle/ Saale zu senden.
§ 10 Rauchverbot
In den Fahrzeugen ist das Rauchen untersagt. Verstößt der Kunde gegen
dieses Rauchverbot, wird eine Vertragsstrafe von 25,00 € erhoben.
§ 11 Kfz-Versicherung, Selbstbeteiligung, Sicherheitspaket und
Beschränkung des Versicherungsschutzes
Alle Fahrzeuge sind versichert. Die übliche Selbstbeteiligung (ohne Aufpreis)
und die Möglichkeit einer darüber hinausgehenden Haftungsreduzierung
durch Abschluss eines Sicherheitspaktes (gegen Aufpreis) durch
den Kunden ergeben sich aus der gültigen Preisliste. Es gelten die allgemeinen
Bestimmungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB).
Der Kunde haftet für Schäden maximal bis zur Höhe der Selbstbeteiligung
oder eines ggf. vereinbarten Sicherheitspaketes. Der vereinbarte Versicherungsschutz
entfällt in den Fällen des
§ 13. In diesen Fällen beschränkt
sich die Haftung des Kunden auch nicht auf die Selbstbeteiligung
oder ein ggf. vereinbartes Sicherheitspaket.
Es besteht kein Versicherungsschutz gegen Schäden, die durch Fehlbedienung
des Fahrzeuges entstanden sind (z. B. Kupplungsschäden,
Schäden durch Betankung mit einer falschen Kraftstoffsorte). Der Versicherungsschutz
entfällt, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug
führt sowie auch wenn der Fahrer des Fahrzeuges nicht im Besitz der vorgeschriebenen
Fahrerlaubnis oder nicht fahrtüchtig ist. Der Versicherungsschutz
entfällt, wenn bei der Buchung falsche Daten angegeben wurden.
Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen durch den Kunden ist
nur nach vorheriger Zustimmung von Mobility zulässig.
§ 12 Unfall, Panne, Diebstahl und Anzeigepflicht
Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden hat der Kunde sofort
die Polizei zu verständigen und den Schaden durch diese aufnehmen zu
lassen. Vorgenannte und alle sonstigen Schäden sind weiterhin Mobility
unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und
selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
Bei Schadenereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde kein Schuldanerkenntnis
abgeben. Bei einer Panne hat der Kunde die Servicezentrale
(Telefon 0345 / 44 5000) zu informieren und das weitere Vorgehen
mit der Servicezentrale abzusprechen. Reparatur- und Abschleppaufträge
bedürfen der vorherigen Zustimmung von Mobility.
Der Kunde ist unabhängig von der unverzüglichen Schadensmeldung verpflichtet,
Mobility spätestens drei Tage nach dem Schadenereignis über
alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten vollständig und sorgfältig zu
unterrichten.
Der Unfallbericht muss insbesondere Name und Anschrift der beteiligten
Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten
Fahrzeuge enthalten.
Hat der Kunde einen Verkehrsunfall zum Teil oder zur Gänze verschuldet,
so ist Mobility berechtigt, für den bei der Schadenabwicklung entstandenen
Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten pauschalierten
Schadensersatz von 50,00 € zu verlangen. Dem Kunden bleibt der
Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden
sei.
§ 13 Haftung des Kunden
Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Verletzungen dieses Nutzungsvertrages
haftet der Kunde grundsätzlich nach den allgemeinen
Haftungsregeln. Der im Rahmen des Mietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz
entfällt in allen Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
Der Kunde haftet auch dann über die Selbstbeteiligung bzw. das vereinbarte
Sicherheitspaket hinaus unbeschränkt, wenn:
· er die Schadenanzeige entgegen seiner Verpflichtung gemäß § 12 nicht
fristgemäß oder nicht vollständig an Mobility übergibt,
· er oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit herbeigeführt haben,
· er oder seine Erfüllungsgehilfen Unfallflucht begangen haben, soweit
die Interessen von Mobility an der Feststellung des Schadenfalles generell
beeinträchtigt wurden, es sei denn die Pflichtverletzung erfolgte
leicht fahrlässig oder nicht vorsätzlich,
· er oder seine Erfüllungsgehilfen entgegen der Verpflichtung nach
§ 12 bei einem Unfall auf die Hinzuziehung der Polizei verzichtet haben,
· er oder seine Erfüllungsgehilfen entgegen der Verpflichtung nach
§ 12 den Schaden nicht Mobility angezeigt oder bei der Erfüllung der Anzeigepflicht
falsche Angaben zum Unfallhergang gemacht haben, es sei
denn die Pflichtverletzung erfolgte leicht fahrlässig oder nicht vorsätzlich,
· er oder seine Erfüllungsgehilfen das Mietfahrzeug zu verbotenen Zwecken
(
siehe § 8) benutzen.
Der Kunde haftet unbeschadet der Selbstbeteiligung oder eines vereinbarten
Sicherheitspaketes persönlich und unbeschränkt für alle von ihm
zu vertretenden Schäden an den Fahrzeug-Aufbauten, insbesondere bei
Nichtbeachtung von Durchfahrtshöhe oder -breite sowie für Schäden, die
auf unsachgemäßes Be- und Entladen oder auf das Ladegut zurückzuführen
sind.
Betriebs- und reine Bruch- auch Glasbruchschäden sind keine Unfallschäden.
Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten
wie z. B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderungen,
Nutzungsausfall.
Der Kunde und seine Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für während
der Mietzeit begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen insbesondere
Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Der Kunde stellt Mobility
von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen
Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße vom Fahrzeughalter
erheben. Entstehen Mobility aus der Bearbeitung solcher Ordnungswidrigkeiten
und Straftaten Kosten, so hat der Kunde diese zu ersetzen.
Mobility ist vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens zur
Geltendmachung einer Schadenpauschale von 5,00 € berechtigt. Dem
Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer
Schaden entstanden sei.
In allen Fällen, in denen der Kunde gemäß vorstehenden Regelungen unbeschränkt
haftet, besteht kein Anspruch auf die Zurverfügungstellung eines
Ersatzfahrzeuges für den restlichen Mietvertragszeitraum.
Ein vereinbartes Sicherheitspaket gilt nur für den Mietvertragszeitraum.
Diese Regelungen gelten sowohl für den Kunden als auch für den Erfüllungsgehilfen,
wobei ein vertraglich vereinbartes Sicherheitspaket nicht zu
Gunsten unberechtigter Fahrer der Mietsache gilt. Im Fall der unberechtigten
Nutzung entfällt jeglicher Versicherungsschutz.
§ 14 Haftung von Mobility
Mobility hat bei Schäden, die nicht solche des Körpers, der Gesundheit
und des Lebens sind, nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
Dies gilt nicht für deliktische Ansprüche. Bei leicht fahrlässiger Verletzung
einer Hauptleistungspflicht haftet Mobility für den nach gewöhnlichem Verlauf
der Dinge zu erwartenden Schaden. Eine Haftung für ganz ungewöhnliche
Schäden oder Mangelfolgeschäden kommt nicht in Betracht.
§ 15 Mitteilungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, Mobility die Änderung seiner Vertragsdaten unverzüglich
mitzuteilen. Müssen die Daten des Kunden infolge unterlassener
Mitteilung durch Mobility ermittelt werden, so ist Mobility berechtigt, für
den hierfür entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer
Kosten pauschalierten Schadensersatz von 15,00 € zu verlangen. Dem
Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer
Schaden entstanden sei.
§ 16 Rückgabe der Fahrzeuge
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer
ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß,
wenn das Fahrzeug mit allen enthaltenen Papieren ordnungsgemäß geschlossen (Türen und Fenster verriegelt, Lenkradschloss
eingerastet) mit ausgeschalteten elektrischen Verbrauchern an der angegebenen
Station abgestellt und wenn der Fahrzeugschlüssel am vorgeschriebenen
Ort deponiert wurde.
§ 17 Verspätungen
Kann der Kunde den bei der Buchung vereinbarten Rückgabezeitpunkt
nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor dem zunächst vereinbarten
Rückgabezeitpunkt verlängern. Mobility ist dann berechtigt, die über
die Buchungszeit hinausgehende Zeit nach den gültigen Mietpreisen zu
berechnen.
Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich
und kann der ursprüngliche Rückgabezeitpunkt tatsächlich nicht eingehalten
werden, so erhebt Mobility einen pauschalen Schadensersatz von
12,50 €, wenn die Verspätung 15 Minuten nicht übersteigt, danach 25,00 €. Falls die Verspätung nicht vor Ablauf des ursprünglichen Buchungsendes
der Servicezentrale angezeigt wird, verdoppeln sich die vorbezeichneten
Sätze des pauschalen Schadensersatzes. Dem Kunden bleibt der
Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden
ist.
Macht der Kunde, der die nachfolgende Buchung ausgelöst hat, berechtigte
Ansprüche aus der durch die verspätete Rückgabe bedingten Nichtverfügbarkeit
des Fahrzeuges geltend, so hat der die Buchungszeit überziehende
Kunde Mobility hiervon freizustellen bzw. Mobility bereits bei Regulierung
aufgewendete Beträge zu erstatten.
§ 18 Entgelte, Zahlungsbedingungen
Mobility stellt dem Kunden Entgelte gemäß der gültigen Tarif- und Preisliste
ca. 10 Tage nach Fahrtbeendigung per E-Mail in Rechnung. Die Abrechnung
der Leistungen erfolgt gemäß den in der gültigen Tarif- und
Preisliste angegebenen Perioden und Bedingungen. Für die Abrechnung
der Fahrten gilt die sich aus der Buchung ergebende Nutzungsdauer und
die vom Bordcomputer ermittelte Wegstrecke als verbindlich.
Mobility zieht das berechnete Entgelt ausschließlich mittels Lastschrift ca.
7 Tage nach Rechnungsstellung ein.
Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus einem anderen durch
den Kunden zu vertretenen Grund nicht eingelöst wird, kann Mobility vorbehaltlich
des Nachweises höherer Kosten für den hierdurch verursachten
Mehraufwand pauschalen Schadensersatz von 15,00 € verlangen. Dem
Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer
Schaden entstanden sei.
Der Kunde gerät mit der Zahlung der Leistung mit Ablauf von 7 Tagen
nach Rechnungsstellung in Verzug. In diesem Falle ist Mobility berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu fordern. Der Nachweis weitergehenden Zinsschadens
bleibt vorbehalten. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen
Verzugs bleiben hiervon unberührt. Für sämtliche Mahnschreiben werden
pauschale Mahnspesen in Höhe von je 5,00 € erhoben. Dem Kunden
bleibt der Nachweis, dass Mahnkosten nicht oder in geringerem Umfang
entstanden sind, vorbehalten.
§ 19 Aufrechnung, Einwendungsausschluss
Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen
aus dem Vertragsverhältnis zu. Gegen Forderungen von Mobility
kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen aufrechnen. Etwaige Einwendungen des Kunden gegen
Rechnungen von Mobility sind innerhalb der Ausschlussfrist von 7 Tagen
nach Zugang der Rechnung geltend zu machen. Widrigenfalls ist der
Kunde mit den Einwendungen ausgeschlossen. Mobility wird auf diese
Ausschlussfrist in seinen Rechnungen hinweisen.
§ 20 Vertragsänderungen
Mobility behält sich Vertragsänderungen auch bei Vorbuchungen des
Kunden vor. Änderungen der Preise und der AGB wird Mobility dem Kunden
mindestens 7 Tage vor deren Inkrafttreten unter Hinweis auf dessen
Kündigungsrecht per E-Mail mitteilen. Die Kündigung hat per E-Mail oder
schriftlich zu erfolgen. Als fristwahrend gilt eine innerhalb von 7 Tagen
abgesandte Kündigung.
§ 21 Ausschluss des Kunden von weiteren Nutzungen
Gerät der Kunde mit der Bezahlung eines Betrages mehr als 7 Tage in
Verzug oder werden Bankeinzüge bzw. Lastschriften wiederholt nicht eingelöst
oder verursacht der Kunde Mobility durch eine grobe Vertragsverletzung
einen Schaden, beschädigt er insbesondere grob fahrlässig oder
vorsätzlich ein Fahrzeug oder wird ihm infolge eines erheblichen Verkehrsverstoßes
der Führerschein entzogen, kann er von der weiteren
Nutzung ausgeschlossen werden.
§ 22 Datenschutz
Mobility ist berechtigt, alle Daten, die die Geschäftsbeziehungen mit dem
Kunden betreffen, gemäß der §§ 18, 29 Bundesdatenschutzgesetz zu
speichern und zu nutzen.
§ 23 SCHUFA-Klausel
Mobility prüft zum Vertragsabschluss bei der SCHUFA (Schutzgemeinschaft
für allgemeine Kreditsicherung GmbH) den Bonitätsindex des Kunden.
Liegen über den Kunden Informationen über nichtvertragsgemäße
Abwicklung von Geschäften sowie Daten aus öffentlichen Verzeichnissen
und amtlichen Bekanntmachungen vor, kommt der Vertrag nicht zu Stande.
Mobility behält sich vor, der SCHUFA Daten über die Aufnahme und Beendigung
des Nutzungsvertrages zu übermitteln und von der SCHUFA
GmbH bzw. einer sonstigen Wirtschaftsauskunftei Auskünfte über den
Kunden zu erhalten.
Unabhängig davon wird Mobility der SCHUFA GmbH auch Daten auf
Grund nichtvertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen
dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies
nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
§ 24 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Nutzungsvertrages oder dieser AGB
oder der Preisliste nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit
durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich im Nutzungsvertrag
oder in diesen Bedingungen eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch
die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll
eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was
die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.